+49 (5032) 93 20 69-0 info@mrm-sprachtraining.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Geltungsbereich

(1) MRM Sprachtraining & Lernförderung („MRM“) bietet Firmen- und Privatkunden („Kunden“) die Möglichkeit zur (beruflichen) Weiterbildung (Ihrer Mitarbeiter) („Kursteilnehmer“). Dies geschieht sowohl in einmaligen Veranstaltungen als auch in langfristig angelegten Kursen, die sich in unterschiedlichen Einheiten über mehrere Wochen aufteilen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem MRM und den Kunden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis kein Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 – Vertragsschluss

(1) Kursanfragen sind schriftlich oder per E-Mail an MRM zu richten. Auf die Kursanfrage erstellt MRM ein schriftliches Angebot.

(2) Der Vertrag mit MRM kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und MRM dies schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder MRM die Kursanfrage nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Eingang schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Der Vertrag kommt auch zustande, wenn MRM mit der Durchführung des Kurses begonnen hat.

(3) Mit Zustandekommen des Vertrags verpflichtet der Kunde sich dafür Sorge zu tragen, dass der Kurs wie geplant am Ausführungsort im Sinne von § 3 stattfinden kann. MRM erstattet keine Kosten bei späterem Beginn, vorzeitigem Abbruch oder sonstigen Beeinträchtigungen der Kurse, es sei denn, dass die Gründe hierfür durch MRM schuldhaft herbeigeführt sind.

§ 3 – Ausführungsort

(1) Ist nichts anderes vereinbart, so finden die Kurse in den Räumlichkeiten des Kunden statt.

(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Räumlichkeiten und Technik kostenfrei an den vereinbarten Kursterminen zur Verfügung stehen. Dies ist der Fall, wenn die Räumlichkeiten so ausgestattet sind, dass im Hinblick auf die Anzahl der Teilnehmer eine professionelle und angenehme Arbeitsatmosphäre sichergestellt ist; Raumgröße, Arbeitsplätze, Lichtverhältnisse sowie technische Ausstattung müssen angemessen sein.

(3) Sollten die Räumlichkeiten nicht geeignet sein, die Kurse durchzuführen, ist MRM berechtigt auf den Missstand hinzuweisen und um Abhilfe zu bitten. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die den Anforderungen aus § 3 Abs. 2 genügen und kann MRM die Durchführung des Kurses nicht zugemutet werden, darf sie das Training absagen bzw. abbrechen und wird von ihrer Leistungspflicht frei. Eine Kostenerstattung findet nicht statt. Es sei denn, der Kunde hat den Zustand der Räumlichkeiten nicht zu vertreten.

(4) Sämtliche Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Räume und deren Zugängen / Zuwegungen obliegen dem Kunden. Er stellt MRM von Ansprüchen, welche aus der Verletzung dieser Verkehrssicherungspflicht herrühren, frei.

§ 4 – Kurse

(1) Hinsichtlich des Sprachtrainings erfolgt die Zusammensetzung der Kurse durch MRM auf Basis der mit den Kursteilnehmern durchgeführten Einstufungstests und auf Basis der mit dem Kunden und dem jeweiligen Kursteilnehmer definierten Lernziele.

(2) Die Änderung der Kurs-Art (Sprachniveau, Inhalt, Fachbereich etc.), der Kurstermine, des Kurs-Ortes oder die Zusammenstellung, insbesondere eine Änderung der Kursteilnehmer eines Kurses, ist vom Kunden schriftlich zu beantragen und erfordert die schriftliche Zustimmung von MRM.

(3) Eine Unterrichtseinheit (UE) dauert 45 (fünfundvierzig) Minuten. Einzelne Kurstermine beinhalten mindestens 2 (zwei) Unterrichtseinheiten.

§ 5 – Zahlungsweise

(1) Nach Beginn des in der Bestätigung genannten Kurses erfolgt die Rechnungsstellung durch MRM bei einmaligen Veranstaltungen nach Abschluss des Kurses und bei langfristig angelegten Kursen monatlich.

(2) Zahlungen erfolgen ohne jegliche Abzüge innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Rechnungsdatum.

(3) Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, exklusiv Fahrkosten für Entfernungen von mehr als 5 Kilometer zwischen MRM Büro und Ausführungsort. Eventuell erforderliche Unterbringungskosten und Spesen sowie Unterrichtsmaterial werden gesondert berechnet.

§ 6 – Kursabsage /Rücktritt durch den Kunden

(1) Für die Absage / den Rücktritt von Kursen durch den Kunden gilt Folgendes:
(a) Für Kurse, die mehr als 14 (vierzehn) Tage vor dem in der Bestätigung genannten Kursbeginn abgesagt werden, entfällt die Pflicht zur Leistung der Vergütung.
(b) Für Kurse, die mehr als 7 (sieben) und weniger als 14 (vierzehn) Tage vor dem in der Bestätigung genannten Kursbeginn abgesagt werden, reduziert sich die Vergütung auf 50% der vereinbarten Vergütung.
(c) Für Kurse, die zu einem späteren Zeitpunkt abgesagt werden, wird die volle Vergütung berechnet.

(2) Für die Absage einzelner Kurstermine gilt Folgendes:
(a) Für einzelne Kurstermine, die mehr als 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem Kurstermin abgesagt werden, wird die vereinbarte Vergütung berechnet. Allerdings gewährt MRM dem Kunden ein Guthaben für den abgesagten Kurstermin. Dieses Guthaben kann dazu verwendet werden, innerhalb von bis zu 2 (zwei) Monate nach dem vereinbarten Kurs-Ende einen Nachholtermin durchzuführen. Der Nachholtermin ist mit MRM abzustimmen. Sollte der Nachholtermin innerhalb von 2 (zwei) Monaten nicht zustande kommen, verfällt das Guthaben ersatzlos.
(b) Für einzelne Kurstermine, die weniger als 48 (achtundvierzig) Stunden vor dem Kurstermin abgesagt werden, wird die volle Vergütung berechnet. Der Kurstermin wird nicht nachgeholt.

(3) Maßgeblich für den Zeitpunkt der Absage / des Rücktritts ist der Zugang einer Mitteilung – schriftlich oder per E-Mail an MRM.

§ 7 – Kursänderungen durch MRM

(1) MRM behält sich vor, Kurse bzw. Kurstermine aus wichtigem, von MRM nicht zu vertretenem Grund, insbesondere wegen plötzlicher Erkrankung des Trainers / der Trainerin oder höherer Gewalt abzusagen. Muss ausnahmsweise ein Kurs bzw. Kurstermin abgesagt werden, bietet MRM einen Ersatztermin an, dessen Zeitpunkt im beidseitigen Einvernehmen festgelegt wird.
(2) MRM ist berechtigt, aus wichtigem Grund, insbesondere bei längerer Erkrankung einen anderen qualifizierten Trainer einzusetzen.

§ 8 – Haftung

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gleich welchen Rechtsgrundes sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung durch MRM auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

§ 9 – Mitteilungen

Sämtliche Mitteilungen gegenüber MRM haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen an: MRM Sprachtraining & Lernförderung, Goethestraße 9, 31535 Neustadt, E-Mail: info@mrm-sprachtraining.de

§ 10 – Hinweise zu Datenverarbeitung

(1) MRM erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Ohne Einwilligung des Kunden wird MRM die Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist, sowie zum Zwecke der Abrechnung und Inanspruchnahme des Kunden.
(2) Ohne Einwilligung des Kunden wird MRM die Daten des Kunden nicht für Werbung oder Meinungsforschung verwenden noch diese Daten an Dritte weitergeben.
(3) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, Auskunft über Art und Umfang der über ihn gespeicherten Daten zu verlangen. Er hat das Recht, der Nutzung seiner Daten zu widersprechen und die Änderung bzw. Löschung seiner Daten zu verlangen.

§ 11 – Sonstiges

(1) Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
(3) Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen MRM und Kunde findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, Neustadt am Rübenberge.